Gutachten für Schäden an Gebäuden
Ob während der Bauzeit und der anschließenden Gewährleistungszeit eines Eigenheims, bei der Anmietung, Vermietung oder dem Kauf von Immobilien, können Mängel an der Bausubstanz entweder bereits vorhanden sein oder während der Nutzung unverschuldet auftreten, auch wenn der äußere Eindruck des Objektes dies vor Vertragsabschluss nicht vermuten ließ. Nur einem Fachmann mit langjähriger Erfahrung und hervorragender Ausbildung ist es möglich diese Mängel zu erkennen und auch als solche einsprechend der „anerkannten Regeln der Technik“ einzuordnen, die Ursachen mit Know-How und modernen Technik und ausfindig zu machen und die Beweise in einem Gutachten festzuhalten, welches auch von Gerichten entsprechend gewürdigt wird. Das Gutachten eines freien Sachverständigen entspricht einem qualifizierten Zeugenvortrag und findet auch bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung entsprechende Beachtung. Die qualifizierte Begutachtung schafft auch Argumente die sich bei der Kaufverhandlung einer Immobilie in barer Münze auszahlen.
Es muß auch nicht immer ein Gutachten sein - eine kompetente Beratung ist in vielen Fällen ausreichend.
Darüber hinaus übernehme ich die Prüfung von Gutachten anderer Sachverständiger für den Fall, dass berechtigte Zweifel an der Richtigkeit bestehen und erarbeite soweit erforderlich ein Konzept zur Durchsetzung von Ansprüchen mit Ihrem Rechtsbeistand.